Das neue Infektionsschutzgesetz tritt am 01. Oktober in Kraft - Dem Gesetz zufolge soll bundesweit einheitlich eine Maskenpflicht im öffentlichen Bahn-Fernverkehr gelten. Fluggäste müssen hingegen keinen Mund- und Nasenschutz mehr
tragen. Auch die Schutzvorkehrungen in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen werden einheitlich geregelt. Es gilt eine FFP2-Masken- und eine Testpflicht für Besucher und Personal.
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